Urkunde 1062 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1062 (26. April in der Zeit zwischen 782 und 796 — Reg. 2851) Schenkung des Wisiridi unter König Karl und Abt Richbod In Christi Namen, am 26. April im 14. (?) Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Wisirich und Lantrut, meine Gemahlin, machen eine Vergabung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Sie gelte auch jener heiligmäßigen Mönchsschar, welche unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo (784—804) ihren Dienst verrichtet. Wir wollen, daß unsere Gabe ewigen Bestand habe und schenken in pago 'worma.t(iensi = im Wormsgau) in superiore in Gunteimir marca (in der Gemarkung Ober-Gundheim -;-. Gundheimer Hof nw. Grün-stadt/W.) eine Hube, eine Hofreite und alles das, was zu jener Hube gehört. Wir schenken, übergeben und übertragen dies alles in unvermindertem Zustand vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Laures-ham (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Wisurich und Lantrud, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Rudolf (als Urkundenschreiber nur bis 796 bekannt) hat sie geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de