URKUNDE 1061 (14. März 801 — Reg. 2723) Schenkung von Erembert und Herdi(ensumde) unter König Karl und Abt Ridibod Wir, Thurinbert, Erembert und Herchensuint errichten im Namen Gottes eine Stiftung zum Seelenheile des Folcherich. Wir machen eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt, nicht weniger auch an jene 101 nach Heiligkeit strebende Mönchsvereinigung, welcher der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Wir schenken unser Eigentum in pago wormat^CM^ =: im Wormsgau), und zwar in den Gemarkungen Guntheim (Gundheim nw. WormsIR.) und Bermersheim (nw. Worms), nämlich eine Hofreite samt den darauf errichteten Bauwerken, zwanzig Joch Ackerland, einen Weinberg und fünf Leibeigene. Wir übertragen das alles aus unserem Besitz- in das Eigentums- undn Herrenrecht des Hl. Nazarius. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am 14. März im 33. Regierungsjahr (801) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Thurinchert, Herin-bert und Herchensuind, welche verlangten, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Reginbert hat sie geschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de