Urkunde 1058 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1058 (30. März 769 — Reg. 386) Schenkung des Albulf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen schenke ich, Albulf, etwas an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lauressam (Lorsch) in pago rhenense (im Oberrheingau) ruht, wo der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt waltet. Meine Vergabung soll nach meinem Willen 100 für alle Zeiten Gültigkeit behalten. Ich schenke, übergebe und übertrage in pago wormat-(iensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Livmarsheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W, oder Laumersheim ö. Grünstadt) eine Drittelhofreite und einen Drittel von allem, was ich dort besitze, sei es nun Hofreite, Weingut oder Ackerland, Alles möge ewiges Eigentum bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 30. März im l. Regierungsjahr (769) des Königs Karl. Handzeichen des Albolf, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ. Herland (Hariland?) hat sie geschrieben.


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