Urkunde 1056 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1056 (1. März 773 — Reg. 857) Schenkung des Heliulf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. März im 5. Jähre (773) der Regierung des Königs Karl. Ich, Heliulf, übereigne eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt, und an die ihm geweihte Mönchsgemeinde, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Kraft nachfolgender Fertigung schenke ich in pago •worma.t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Liutmarsheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W, oder Laumersheim ö. Grünstadt) eine Hofreite, einen Weinberg, fünf Joch Ackerland und eine Wiese als ewiges Eigentum. Geschehen in Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Heliulf, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Hariland hat sie geschrieben.


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