URKUNDE 1054 (1. September 770 — Reg. 542) Schenkung des Wibert unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. September im 2. Regierungsjahr (770,) des Königs Karl. Ich, Wibert, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius, der im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, ein Geschenk zu. Es soll nach meinem Willen auf ewig hingegeben sein. Ich übergebe in pago -wormMdetlsi -=- im Wormsgau), in der Gemarkung Liumarsh^OT = Lautersheim nw. Griinstadt/W. oder Laumersheim ö. Grunstadt) einen Weinberg und in Rodenbach (w. GrünstadtlW.) eine Wiese. Vom gegenwärtigen Tag an sollen diese Güter immerwährendes Eigentum bleiben. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag wie oben. Handzeichen des Wicberth, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Hairand (Hariland?) hat sie geschrieben.
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