Urkunde 1053 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1053 (Juni oder Juli 767 — Reg. 192) Schenkung des Albergulf unter Abt Gundeland In Christi Namen, am ? "•) im 15. Regierungsjahre des Königs Pippin. Wir, Adalbert, Friduin und Albergulf, machen eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingan) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille,, daß unsere Vergabung für ewige Zeiten gelten soll. Wir übertragen unser Eigentum in pago worma.t(iensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Liutmarsh^OT ==: Lautersheim nw. GriinstadtlW. oder Laumersheim 5. Grünstadt), welches er selbst (?) als rechtmäßiger Besitzer uns übergeben hat, nämlich ein Drittel von seinem gesamten Eigentum, das er in jener Gemarkung besessen hatte. Ganz und unversehrt schenken, übergeben und übertragen wir dasselbe aus unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit dieser es auf immer innehabe. Urkund dessen die nachfolgende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Odolleib (Adalbert), Friduin und Ebergulf (Albergulf), welche gemeinsam veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben.


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