URKUNDE 1050 (22. März 788 — Reg. 1995) Schenkung von Reginfrid und Ratfrid unter Karl dem Großen und Abt Ridibodo In Christi Namen, am 22. März im 20. Regierungsjahr (788) des Königs Karl. Wir, Reginfrit und Ratfrit, mein Sohn, wollen ein Almosen entrichten. Es sei gereicht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der verehrungswürdige Richbodo als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß diese Übergabe für alle Zeiten Gültigkeit behalte. Wir schenken als ewiges Besitztum in pago ~worma.t(iensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Lutersheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W.) drei Hüben mit allen ihren Einzelteilen, in unveränderter Gesamtheit, mit allem, was zu diesen Hüben gehört. Darauf geben wir Handschlag und Brief. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben, Handzeichen von Reginfrid und Ratfrid, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Rudolf, habe sie geschrieben.
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