URKUNDE 1048 (6. Januar 784 — Reg. 1848) Tauschgeschäft des Hucbert unter Karl dem Großen und Abt Helmerich Im Namen Gottes und in der Absicht, dem lieben Frieden zu dienen, ist zwischen dem Edelfreien Hucbert und dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen worden, daß sie einige gleichwertige Güter unter sich austauschen wollten. Und das haben sie nun tatsächlich bewerkstelligt. Es gab also der genannte Hucbert in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Bermersh^ewi == Bermersheim nw. Worms/R.) eire Hofreite und einen Weinberg; dagegen gab Abt Helmerich in der gleichen Gemarkung ;ius dem Güterbestand des Hl. Nazarius eine Hofreite und einen Weinberg. Jeder von beiden soll das, was er erhalten hat, behalten und seinen Nachkommen als ewiges Eigentum hinterlassen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Dorf Oppenheim (am Rhein) am 6. Januar im 16. Regierungsjahr (784) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Hucbert, auf dessen Ersuchen diese Schenkungsurkunde (richtig: Tauschurkunde) ausgestellt wurde. Grimhar hat sie geschrieben.
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