Urkunde 1032 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1032 (15. Juli 794 — Reg. 2478) Schenkung des Erlicho im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod in Christi Namen, am 15. Juli im 26. Regierungsjahr (794) unseres Herrn, des Königs Karl, entrichte ich, der Geistliche Erlicho, eine milde Gabe. Sie sei dargebracht dem heiligen Märtyrer 'Na.z(arius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, in dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt waltet, ich wünsche, daß mein Geschenk für immer hingegeben sei. Ich übertrage im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Bermersh(ew? nw. Worms/R.) eine Hofreite mit allem Zubehör und überhaupt alles, was ich in jener Gemarkung bisher besessen habe. Zur Gänze und in unberührtem Zustand 91 schenke, übergebe und übertrage ich dies alles als ewiges Eigentum. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Dorf Gundheim (nw. Worms). Tag und Zeit wie oben. Namenszeichen des Geistlichen Erlicho, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt v/erde. Rudolf hat sie geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de