Urkunde 1030 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1030 (29. Juli 773 — Reg. 938) Schenkung des Winbert unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Juli im 5. Jahr (773) unseres Herrn, des Königs Karl. Auch wir, Winbret und meine Ehefrau Andrat, machen gemeinsam eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Laurissam ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland vorsteht. Ich bestimme, daß meine Schenkung ewig gültig bleiben soll und erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Übergabe gelangt all mein Besitztum in 'Beli•mer\1(eimer) marca (in der Gemarkung Bermersheim nw. Worms/R.) in pago wor-matiensi (im Wormsgau). Alles, was wir dort bisher besessen haben, alles insgesamt und in allen seinen Teilen, und zwar in unveränderter Gesamtheit, schenken, übergeben und übertragen wir als immerwährendes Eigentum. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Winbert und Andrat, seiner Gemahlin, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließen. Ich, Samuel) habe sie geschrieben.


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