Urkunde 1029 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1029 (25. Juni 775 — Reg. 1198) Schenkung des Wiehert im gleichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 25. Juni im 7. Jahre (775) der Regierung unseres Herrn, des Königs Karl, daher im Namen Gottes. Ich, Wiehert, will zum Seelenheile meines Vaters Wictram (Wichram?) ein gutes Werk vollbringen. Ich gebe das, was er selber als rechtmäßiges Eigentum in meine Hände gelegt hat, an den Hl. Nazarius weiter. Sein Leib ruht in pago rinensheim (im Oberrheingau), im Kloster Laurissam (Lorsch), dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ewigen Bestand wünsche ich meiner Vergabung, nämlich einem Weinberg, gelegen in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Bermerheim (Bermersheim n. Alzey/Selz). Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Wiehert, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen des (Zeugen) Bertholf. Und ich, Grimher, war der S'chreiber.


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