Urkunde 1028 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1028 (30. Juli 773 — Reg. 939) Schenkung von Warinbert und Gundrat im nämlichen Weiler unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 30. Juli im 5. Regierungsjahr (773) unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Warinbert und Gundrat, meine Frau, machen eine Vergabung. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, der in pago rhenensi (im Oherrheingau), im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Vater Gundeland als Abt vosteht. Es ist unser Wille, daß unserer Gabe ewiger Bestand beschieden sei. Wir schenken alles, was wir in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in Bermersh(efwer) marca (in der Gemarkung Bermersheim nw. Worms/R.) bis auf die gegenwärtige Zeit besessen haben, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, zugehörige und anliegende Grundstücke, bewegliche und unbewegliche Habe, alles und in allen seinen Teilen und in unveränderter Gesamtheit. Bekräftigt durch Handschlag und Brief schenken, übergeben und übertragen wir dies alles als ewiges Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Wirmbert und Guntrad, seiner Gattin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Samuel, habe sie auf Anforderung geschrieben.


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