URKUNDE 1022 (13. Juni 767 — Reg. 178) Schenkung des Gunbert im nämlichen Weiler (Dorn-Dürkheim) unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. Juni im 15. RegierungsJahr (767) unseres Herrn, des Königs Pipin. Ich, Guntbert, übermittle kraft dieser Schenkungsurkunde eine Gabe an den heiligen Märtyrer (Nazarius), dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Die Zuwendung gelte in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebendort ihren Dienst verrichten und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meine Schenkung von ewiger Dauer sei, übergebe ich Ackerland, das ungefähr ein Tagwerk beträgt, als ewiges Eigentum. Urkund dessen die untenstehende Fertigung, Geschehen in Laurissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Guntbert, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde ausgestellt wurde. Samuel hat sie geschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de