Urkunde 1020 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1020 (18. Februar 782 — Reg. 1666) Schenkung von Saldio und Anila im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Wir, Salcho und Anila, meine Gemahlin, machen in Gottes Namen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland (richtig: Helmerich, 778— 784) als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unsere Gabe immerwährenden Bestand habe, schenken wir in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim/R.) und in der Gemarkung Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim/R.) alles das, was ich in den erwähnten Orten von dem Vermögen meiner Ehefrau bisher innegehabt habe. Wir schenken, übergeben und übertragen alles zur Gänze und in unverändertem Zustand als immerwährendes Eigentum. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Februar im 14. Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Salcho und seiner Gattin Anila, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Grimher hat sie geschrieben.


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