Urkunde 1019 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1019 (5. September 767 — Reg. 214) Schenkung von Volcpert und Betho im nämlichen Dorf unter Konig Pippin und Abt Gundeland Wir, Volcpert und Betho, machen im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in der in pago rl-enense (im Oberrheingau) gelegenen örtlichkeit ruht, welche Lauressam (Lorsch) genanrt wird. Dort waltet der verehrungs-würdige Herr Gundeland als Abt. Es ist mein (unser) Wille, daß meine (unsere) Gabe auf immer bestehen bleibe. Wir schenken gemeinsam einen uns gehörigen Weinberg, gelegen in pago wormatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung Durincheim (Dom-Dürkheim sw. OppenheimIR.). Wir schenken, übergeben und übertragen ihn als immerwährendes Eigengut aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in der Ortsgemeinde Lorsch, am 5. Tage des Monats September im 15. Regierungsjahr (767) unseres Herrn, des Königs Pipin. Handzeichen von Volcbert und Betto, welche verlangt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Winther hat sie geschrieben.


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