URKUNDE 1016 (14. Februar 799 — Reg. 2655) Schenkung von Madalbert und Folewin unter König Karl und Abt Richbodo Wir, Madalbret und Folewin, machen im Namen Gottes und zum Seelenheil unserer Mutter Gooziind eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Schenkung von ewiger Dauer sei. Es handelt sich um mein Eigentum, welches sie (Gooziind) selbst als rechtmäßige Besitzerin uns übergeben hat, nachdem es ihr selbst schon geschenkt worden war. Diese Güter liegen in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Durincheirn (Dorn-Därkheim sw. Oppenheim/R.), nämlich ein Hof, fünf Joch Ackerland und zwei Weinberge in der genannten Mark, ferner ein dritter Weinberg in Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim/R.). Zu diesen Weingütern schenken Bau-gulf und sein Bruder Jericho (Gericho?) zu Dürkheim ein Haus, welches sie dort erbaut hatten, sowie in derselben Gemarkung zehn Morgen Land und eine Wiese mit einem Ertrage von einem Fuder Heu und außerdem noch drei Leibeigene, nämlich Mehtild und ihre zwei Söhne. Alles und in allen seinen Teilen schenken, übergeben und übertragen wir vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 14. Februar im 31. Regierungsjahr (799) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Madalbert und Folewin, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen ließen. Reginbert hat sie geschrieben.
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