URKUNDE 1014 (um 767 — Reg. 245) Schenkung des Anghilulf im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Ich, Anghilulf, bin besorgt um das Heil meiner Seele. Ich will daher eine Opfergabe dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius darbringen, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der Abt Gundeland vorsteht, ich schenke in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Durincheim (Dorn-Durkheim sw. Oppenheim/R.) eine halbe Hofreite. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich sie in Gottes Namen, bekräftigt durch Handschlag und Brief, als ewiges Eigentum. Geschähen im Kloster Lorsch an einem Tag in der Zeit des 12. RegierungsJahres unseres Herrn, des Königs Pipin. Handzeichen des Angilulf, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel, dazu aufgefordert,, hat sie geschrieben.
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