Urkunde 1011 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1011 (8. Juni 775 — Reg. 1183) Schenkung des Hachmund im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 8. Juni im 7. Regierungsjahre des Königs Karl, weihen wir, Hachmunt und Irminhilt) meine Gemahlin, dem heiligen Märtyrer Nazarius, eine Opfergabe. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago renense (im Oberrheingau.) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Zur Obergabe gelangt unser Eigentum in pago wormatiensi (im Wormsgan), und zwar in der Gemarkung Durincheim (Dorn-Dürkheim sw. Oppenheim/R, oder Rheindürkheim n. Worms), ferner in den Gemarkungen Fritenheim (Frettenheim ö. AlzeylSelz nw. Worms/R.) und Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim/R.), nämlich alles das, was wir in diesen drei Gemarkungen bisher besessen haben. Wir schenken, übergeben und übertragen alles als Dauerbesitz, Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hachmunt und seiner Gattin Irminhilt, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen ließen. Richbodo hat sie geschrieben.


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