Urkunde 1010 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1010 (29. September 790 — Reg. 2248) Schenkung der Geilrad im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Richbod Ich, Geilrad, mache in Gottes Namen eine Vergabung. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Die Zuwendung gilt in gleicher Weise auch jener geweihten Ordensgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo dient. Die Spende soll für alle Zeiten ihre Gültigkeit behalten, und ich erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Unter dem heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich als ewiges Eigengut in pago worma-tiensi (im Wormsgau), und zwar in Duriiicheim (Dorn-Därkheim sw. Oppenheim/R, oder Rheindürkheim n. Worms) zwölf Tagwerk Land von einer Hofreite und einem Weinberg und zwei Stucke Wiesland. Von diesem Tag an und für alle Zukunft mögen sie jener heiligen Stätte als Ertragszuwachs dienen. Vertragsabschluß. Verhandelt und niedergeschrieben im Kloster Lorsch am 29. September im 22. Regierungsjahr (790) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Geilrat, auf deren Anordnung diese Schenkungsurkunde ausgefertigt wurde. Ich, Rudolf, habe sie geschrieben.


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