URKUNDE 1007 (27. Juni 773 — Reg. 914) Schenkung von Gunderad und Herpho im gleichen Weiler unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. Juni im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Gunderaht und Herpho, machen nun als rechtmäßige Eigentümer eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rhenensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch). Die Gabe gilt in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebendort ihren Dienst verrichten und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich will diese Schenkung für 82 ewige Zeiten machen und erkläre ausdrücklich, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in Duringheimer marcha (in der Gemarkung Dorn-Dürkheim sw. Oppenheim/R, oder Rhemdärkheim n. Worms), nämlich einen Weinberg und zwei Tagwerk Ackerland. Wir schenken, übergeben und übertragen dies vom gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes in der Weise auf ewig zu eigen, daß es von heute an und künftig Jener Stätte beziehungsweise ihren Sachwaltern auf Grund der nachfolgenden Fertigung jederzeit zu Nutz und Frommen gereiche. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen von Gunderada und Herpho, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.
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